Kampfmittelerkundung und Kampfmittelräumung:
Zuständigkeiten und Kostenverteilung

Großbaustelle mit Baumaschinen an Bahnstrecke mit ICE

8.3

Eine bundesweit einheitliche Grundlage, welche die Zuständigkeiten, die Finanzierung sowie Fragen der Haftung regelt, gibt es derzeit nicht.

Die Räumung und Beseitigung von Kampfmitteln gilt als Vermeidung oder Reduzierung einer potenziellen Gefahr und ist somit als Teil der öffentlichen Sicherheit dem Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts zugeordnet und in den jeweiligen Landesgesetzen und -regelungen (u.a. in den Kampfmittelverordnungen) festgeschrieben.

Die Kosten für Kampfmittelerkundung und Sicherungsmaßnahmen trägt im Regelfall der Grundstückseigentümer bzw. Bauherr. Die Kosten für die Räumung und Beseitigung von erkundeten bzw. aufgefundenen Kampfmitteln trägt im Regelfall die öffentliche Hand.

 

HINWEIS für die Baubeteiligten:

Es empfiehlt sich in jedem Fall, vorab die Zuständigkeiten und Kostentragung mit den verantwortlichen Stellen zu klären, da es länderspezifisch und einzelfallbezogen sehr große Unterschiede gibt.